Pharmakologie

› Definition: Arzneimittellehre; ist die Lehre von der Wirkung der Arzneistoffe am gesunden oder kranken Organismus

› Toxikologie: Lehre von den Vergiftungen und Giften

› Arzneistoffe: sind Wirkstoffe, die zur Vorbeugung (Impfstoffe, Vitamine), Linderung, Heilung oder Erkennung (Kontrastmittel) von Erkrankungen dienen können

› Arzneimittel: Medikament, Pharmakon (Plural: Pharmaka) ist eine zur Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmte Zubereitungsform von Arzneistoffen, z. B. Tabletten, Säfte, Tropfen, Salben, …

› Hauptwirkung: alle Wirkungen eines Arzneistoffes, die ein Krankheitsbild objektiv und subjektiv verbessern

› Nebenwirkung: alle unerwünschten Wirkungen, die ein Arzneistoff hervorrufen kann

› Wechselwirkung: sind Reaktionen zwischen Arzneistoffen untereinander oder diesen und pharmazeutischen Grund- und Hilfsstoffen oder zwischen Arzneistoffen und Nahrungsmittel

› Applikationsformen:

– parenteral: i.v., i.m., s.c., Arzneiform: Ampullen, Infusionen, Injektionen

– oral: durch den Mund Arzneiform: Tabletten, Dragees, Saft, Tropfen

– lokal: auf die Haut Arzneiform: Pflaster mit Arzneistoffen, Salben, Creme, Pasten, Puder, Tinkturen

auf die Schleimhaut, Arzneiform: nasal, vaginal

auf die Bronchien, Arzneiform:
Aerosole, Inhalate

Thromboseprophylaxe

Unter einer Thrombose versteht man eine lokalisierte, intravasale Blutgerinnung, die zur Bildung eines Blutgerinnsels (Thrombus) im Kreislaufsystem führt. Sie entsteht auf der Basis von Veränderungen der Gefäßwände, des Blutstroms sowie der Blutzusammensetzung.

Maßnahmen

Zu den möglichen Maßnahmen der Thromboseprophylaxe zählen unter anderem:

Nicht-medikamentös

  • Verkürzung der präoperativen Immobilisation
  • Frühmobilisation
  • Physiotherapie (Eigenübungen, Bettfahrrad)
  • Kompressionsstrümpfe

Medikamentös

  • Heparine
  • Hirudin
  • Vitamin-K-Antagonisten
  • Direkte orale Antikoagulantien

Medikamentengabe 10R Regel

1. Richtige Person

Die erste Frage der 10-R-Regel: Bevor die Pflegekraft dem Patienten das Medikament verabreichen darf, hat sie zu überprüfen, ob sie den richtigen Patienten vor sich hat. Hierfür hat sie verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl.

  • Die Pflegekraft kann überprüfen, welcher Name am Bett des Patienten steht.
  • (Im Krankenhaus) Das Namensarmband des Patienten überprüfen.

*Wichtig* Sollte der Bewohner einem Unbekannt sein , lassen sie ihm seinen Namen nennen! Fragestellungen wie z.B “Sind Sie Frau X” sind nicht aussagekräftig!

2. Richtiges Medikament

Vor dem Austeilen der Medikamente muss die Pflegekraft die Arzneimittel kontrollieren. Darum hat bei der Vorbereitung der Arzneimittel immer eine zweite Person anwesend zu sein (4-Augen-Prinzip). Während der Vorbereitung, ist die Pflegekraft auch dazu verpflichtet, den Zustand der Medikamente und den Medikationsplan zu prüfen.

3. Die richtige Dosierung

Bei der Vorbereitung der Medikamente muss auf die richtige Dosierung erachtet werden. Um dies zu überprüfen, hilft ein Blick in die Verordnung des Arztes bzw. in den Medikamentenplan des Patienten.

Achtung

Eine versehentliche Falschdosierung ist zu dokumentieren und umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Das weitere Vorgehen in so einem Fall ist im Pflegehandbuch der Senioreneinrichtung nachzulesen.

4. Die richtige Applikationsart

Bei der 10-R-Regel wird mit „richtige Applikationsart“ gemeint, dass die Pflegekraft darauf achten muss, wo und wie das Arzneimittel richtig verabreicht wird. Hierbei spielt natürlich auch die Aufnahmegeschwindigkeit des Medikaments eine wichtige Rolle.

Auf welche Art und Weise können Medikamente verabreicht werden?

  • Medikamente und Arzneimittel können topisch bzw. lokal verabreicht werden. Das bedeutet, dass das Arzneimittel direkt am gewünschten Wirkungsort verabreicht wird.
  • Werden Arzneimittel parenteral verabreicht, wird dabei der Verdauungstrakt umgangen. Meist werden die Medikamente parenteral verabreicht, die auf einen Wirkstoff basieren, der durch die Magensäure zerstört werden könnte. Unter diese Kategorie fallen folgende Medikationsapplikationen:
    • Intravenös
    • Muskulär
    • Subkutan
  • Enteral wirkende Medikamente entfalten ihre Wirkung erst im Verdauungstrakt.
  • Bei sublingualen Arzneimitteln wird der Medikamentenwirkstoff über die Mundschleimhaut aufgenommen.

5. Der richtige Zeitpunkt

Bei vielen Medikamenten muss für deren Wirkung ein konstanter Wirkstoffspiegel im Blut vorhanden sein. Damit das gewährleistet werden kann, ist es wichtig, dass sich an das vorgegebene Zeitschema zwecks der Medikamentenverabreichung im Medikamentenplan gehalten wird.

Warum ist der richtige Zeitpunkt bei der Medikamentenverabreichung so wichtig?

Werden Medikamente auf leeren Magen eingenommen, wirken sie deutlich schneller. Doch bei manchen Arzneimitteln ist es wichtig, dass der Patient etwas gegessen hat, um die Magenschleimhaut nicht zu schädigen. Nachfolgend die wichtigsten Schlagworte rund um das Verabreichen von Medikamenten:

  • Unabhängig von den Mahlzeiten: Es spielt keine Rolle, ob der Patient etwas gegessen hat oder nicht.
  • Nach dem Essen (Bei den meisten Medikamenten wird angegeben, wie lange nach dem Essen das Medikament frühestens eingenommen werden darf.)
  • Mit der Mahlzeit
  • Vor dem Essen (30-60 Minuten vor einer Mahlzeit)
  • Auf nüchternen Magen (2 Stunden nach einer Mahlzeit/30-60 Minuten vor einer Mahlzeit)

Achtung

Gerade bei Senioren, die oft viele Medikamente einnehmen müssen, sollte bezüglich des richtigen Einnahmezeitpunktes betrachtet werden, dass sich verschiedene Medikamente bei gleichzeitiger Einnahme gegeneinander in ihrer Wirkung beschränken können. Ein gutes Beispiel sind hier Schilddrüsentabletten, die bei einer Unterfunktion verschrieben werden und Eisentabletten. Beide hemmen gegeneinander die Aufnahme des jeweilig anderen Wirkstoffs.

Wie können Lebensmittel die Wirkung von Medikamenten beeinflussen?

  • Verschiedenen Arzneimittel sollten auf keinen Fall mit Grapefruitsaft verabreicht werden, da es dadurch zu einer verstärkten Wirkung des Medikaments kommen kann.
  • Antibiotika und Schilddrüsenhormone gehören zu den Arzneimitteln, die nicht direkt mit Milch oder Milchprodukten eingenommen werden sollten. Es empfiehlt sich ein Abstand von mindestens zwei Stunden.
  • Die Pflegekraft muss unbedingt darauf achten, dass die zu betreuenden Senioren bei der Einnahme keinen Alkohol trinken. Durch Alkohol wird die Wirkung der Arzneimittel nur verstärkt.
  • Auch Tee und Kaffee sollten nicht gemeinsam mit Medikamenten zu sich genommen werde, da sich dadurch die Aufnahme des Wirkstoffs verschlechtert. Es empfiehlt sich, dass Tabletten immer nur mit Leitungswasser bzw. einem stillen Mineralwasser eingenommen werden.
  • Patienten, die MAO-Hemmer einnehmen müssen, sollten eiweißreiche Lebensmittel meiden. Das enthaltene Tyramin kann durch den MAO-Hemmer nicht mehr abgebaut werden, wodurch es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen kann.

6. Die richtige Anwendungsdauer

Die richtige Anwendungsdauer einzuhalten ist notwendig, damit die Behandlung überhaupt erfolgversprechend sein kann. Alle Medikamente müssen genau für den Zeitraum eingenommen werden, den der Arzt in seiner Verordnung vorgibt. Die Medikamente dürften auf keinen Fall in Eigenregie abgesetzt oder länger eingenommen werden als vom behandelnden Arzt angegeben – Pflegekräfte sollten sich auch hier an den Medikationsplan halten.

7. Die richtige Aufbewahrung

  • Medikamente und Arzneimittel sollten niemals direkter Sonneneinstrahlung oder großer Hitze ausgesetzt werden.
  • Medikamente dürfen niemals im Badezimmer aufbewahrt werden.
  • Arzneimittel, die besonders empfindlich gegen Licht oder Feuchtigkeit sind, sollten nur in ihrer Originalverpackung aufbewahrt werden.
  • Müssen Medikamente bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad gelagert werden, gehören sie in den Kühlschrank. War die Umgebungstemperatur über einen längeren Zeitraum zu hoch oder zu niedrig, ist das Arzneimittel zu entsorgen und durch ein neues zu ersetzen.

8. Richtiges Risikomanagement

Der achte Punkt der 10-R-Regel ist das richtige Risikomanagement. Dessen alleinige Aufgabe ist es, eventuelle Risikoquellen im Medikationsprozess frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, um mögliche Fehler zu verhindern. Diese Maßnahmen werden in Form von Arbeitsanweisungen im Pflegehandbuch aufgenommen. Kam es bereits zur Medikationsfehlern, liegt es in der Hand des Risikomanagements der Pflegeeinrichtung, die Ursache zu ermitteln und etwas dagegen zu unternehmen.

9. Die richtige Dokumentation

Die richtige Dokumentation bei der Ausgabe von Medikamenten ist aus verschiedenen Gründen notwendig:

  • Medikamentensicherheit
  • Versicherungstechnische Gründe z. B. aufgrund von Medikationsfehlern
  • Zur Beurteilung der Pflegestufe
  • Abrechnung usw.

Wissenswert zur 10-R-Regel

Wie die Dokumentation bei normalen Medikamenten aussehen muss, kann von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung, Krankenhaus oder ambulanten Pflegedienst, unterschiedlich sein.

Insbesondere bei Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist eine umfassende Dokumentation von Seiten des Gesetzgebers verpflichtend. Hierbei spielen zugleich auch andere Punkte der 10-R-Regel eine wichtige Rolle und müssen mit dokumentiert werden. In diesem Fall ist ein sogenanntes BtM-Buch zu führen. Pro Medikament und Patient muss eine eigene Seite geführt werden. Dort sind folgende Informationen aufzuführen:

  • Name des Senioren/Patienten
  • Der Name des Medikaments
  • Das Datum und die Menge des Medikaments bei Anlieferung
  • Der Name des verschreibenden Arztes
  • Name der Apotheke, die das Medikament angeliefert hat.
  • Empfänger, wenn das Arzneimittel an die Apotheke zurückgegeben wurde.
  • Aktuelles Datum und die Menge des Medikaments, dass sich in Besitz des Seniorenheims befindet.
  • Das Datum und die Menge des Arzneimittels, die dem Patienten verabreicht wurde. Einschließlich des Namens und des Handzeichens der verabreichenden Pflegekraft.

10. Richtige Entsorgung

Unter diesem Punkt wird aufgeführt, wie mit den Medikamenten verfahren werden muss, die entweder abgelaufen sind oder nicht mehr benötigt werden. Am besten werden diese direkt bei der Apotheke zurückgegeben. Arzneimittel dürfen auf keinen Fall über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Abhängig vom Medikament und Verpackung (Leere Ampullen, Spritzen usw.) sind in der Pflegeeinrichtung gesonderte Verfahrensanweisungen bei deren Entsorgung zu beachten. Diese können ebenfalls im Notfallmanagement oder dem Pflegehandbuch der Seniorenpflegeeinrichtung nachgelesen werden.