Weiterbildungsmöglichkeiten als Fachsozialbetreuer/ Diplomsozialbetreuer

Weiterbildung an Fachhochschulen

Academic Care Management

Personenzentrierte Spieltherapie und Filialcoaching(Masterlehrgang)

Sucht- und Gewaltprävention (Akad. Lehrgang)

Suchtberatung und Prävention

Weiterbildung Bachelorstudium (FH)

Aging Services Management(BA)

Gesundheits- und KrankenpflegePLUS(BSc)

Soziale Arbeit (B.A)

Weiterbildung an Universitäten

Soziale Arbeit (BA)

Gesundheitswissenschaften(MA)

Inclusive Education(MSc)

Kommunikation und Management, Communications (MSc)

Social Management(Msc)

Wichtige Information zu Weiterbildungen an Universitäten/FHs

Im Jahr 2021 wurde das österreichische Universitätsgesetz novelliert. Im Zuge dessen ergeben sich auch zahlreiche Neuerungen für den Bereich der Weiterbildung und neue Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungsstudien an österreichischen Universitäten.

Im Jahr 2021 wurde das österreichische Universitätsgesetz novelliert. Im Zuge dessen ergeben sich auch zahlreiche Neuerungen für den Bereich der Weiterbildung und neue Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungsstudien an österreichischen Universitäten.

Die Weiterbildungslandschaft an den österreichischen Universitäten wird ab Oktober diesen Jahres vereinheitlicht und in die Bologna-Struktur eingegliedert. Neue Studienformen ermöglichen neue Aus- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Das Bildungssystem wird durch die Reform durchlässiger: Zulassungsberechtigungen zwischen Regel- und Weiterbildungsstudien sowie zu Doktoratsstudien werden eröffnet.

Neue Abschlüsse und Möglichkeiten

Aufgrund der Novelle des Universitätsgesetzes können in der universitären Weiterbildung zukünftig sowohl (außerordentliche) Bachelor- als auch Masterstudien angeboten werden. Für die verstärkte Sichtbarkeit der Weiterbildung erhalten die Abschlüsse künftig den Zusatz „(CE)“ für “Continuing Education” hinter dem Bachelor- oder Mastergrad angestellt. Finden Weiterbildungslehrgänge in Kooperation mit außeruniversitären Bildungseinrichtungen statt, wird der neue Abschluss „Bachelor Professional (BPr)“ bzw. „Master Professional (MPr)“ eingeführt. Die Umstellung auf die neuen Abschlüsse erfolgt mit Oktober 2023.

Künftige Zulassungsvoraussetzungen

Neue Regelungen wird es ebenfalls hinsichtlich der Zulassungskriterien zu den neu strukturierten Weiterbildungsstudien geben. So wird die Zulassung zu einem weiterbildenden Masterstudium ab Oktober 2023 in der Regel ein Studium und eine mehrjährige Berufserfahrung erfordern. Die Zulassung zu einem Weiterbildungs-Masterstudium ist somit ohne vorab absolviertes Studium nicht mehr möglich. Für die Absolvierung der neuen weiterbildenden Bachelorstudien ist dann die allgemeine Universitätsreife sowie ebenfalls eine mehrjährige Berufserfahrung erforderlich. Für den neuen Abschluss „Bachelor Professional (BPr)“ ist mindestens eine einschlägige berufliche Qualifikation oder mehrjährige Berufserfahrung erforderlich.