Heilerziehungspflege

Das Ziel des multiprofessionell ausgerichteten Berufsbildes ist eine ganzheitliche Verknüpfung der Felder Teilhabe, Bildung und Pflege. Heilerziehungspfleger gehen dabei personenzentriert (also immer auf die individuellen Vorstellungen des begleiteten Menschen), sozial- und teilhabeorientiert (also immer mit Blick auf das soziale Umfeld und die Ermöglichung von Teilhabe) vor und begleiten die Klienten wo notwendig bei der Bewältigung des Alltags. Der konkrete Aufgabenschwerpunkt variiert deshalb folgerichtig abhängig von den persönlichen Notwendigkeiten der jeweils begleiteten Person und dem Ort der erbrachten Dienstleistung. Heilerziehungspflege kooperiert mit anderen Fachdiensten und Berufsgruppen.Heilerziehungspflege versteht sich dabei als Menschenrechtsprofession, d. h. im professionellen Tun werden Menschen unterstützt in der Umsetzung menschenrechtlicher Ansprüche, auch und gerade wenn diese Menschen in Gefahr sind gesellschaftlich vorenthalten zu werden.

Tätigkeitsfelder der Heilerziehungspflege
Assistenz im Bereich Wohnen
Assistenz im Bereich Arbeit
Assistenz im Bereich Bildung
Assistenz im Bereich Freizeit
Assistenz im Bereich Pflege(Pflegeassistenz)

Unterschied zwischen Autonomie und Selbstbestimmung
Autonomie heißt sich selbst (als Einzelperson oder Gruppe) ein Gesetz geben.
In Bezug auf Menschen in verschiedenen Lebensphasen und -situationen werden zwei Formen von Autonomie unterschieden, einerseits die Möglichkeit Autonomie auszuüben, das heißt, tatsächlich eugene Entscheidungen selbstverantwortlich treffen zu können und das eigene Leben zu gestalten. Dies wird häufig auch als Selbstbestimmung bezeichnet.
Andererseits gilt die grundsätzliche Anerkennung der Autonomie eines Menschen, auch wenn dieser sie nicht ausüben kann, als grundsätzliche Unverfügbarkeit des anderen. Auch ein Neugeborenes, ein Mensch im Koma oder ein Sterbender ist in diesem Sinne Autonom, da keinen anderen Menschen zusteht, über ihn zu verfügen.

Da niemand alle Aspekte seines Lebens kontrollieren und sein Schicksal in jeder Hinsicht selbst in die Hand nehmen kann, bleibt Autonomie eine Vision.

Der Begriff “Selbstbestimmung” hingegen reicht weniger weit und bezieht sich immer auf einen konkreten Bereich des Lebens.
Das Erleben von Selbstbestimmung ist ein zentraler Bestandteil von Lebensqualität.

Merkmale von Selbstbestimmung bei Menschen mit Unterstützungsbedarf(Sozialgesetzbuch).
Anhand vier Kompetenzen kann festgestellt werden ob von Selbstbestimmung die Rede sein kann oder nicht:
1. Organisationskompetenz: WO,WANN,WIE und VON WEM die Hilfe geleistet wird.
2. Personalkompetenz: WELCHE ASSISTENTEN konkret die Hilfe übernehmen sollen.
3. Anleitungskompetenz: Wie die konkrete Hilfe von den Assistenten ausgeführt wird, richtet sich NACH DEN ANSWEISUNGEN der Behinderten Person, die als ExpertIn in ihrer Angelegenheit eigene Bedürfnisse am besten kennt.
4.Finzanzkompetenz: Die Behinderte PERSON SELBST KONTROLLIERT die Steuerung der Finanzierung und sorgt somit für den wirschaftlichen Umgang der Finanzmittel.